


Voelter EDV-Beratung
Waltraud Voelter
Ringofenweg 23
47809 Krefeld
Telefon: +49 2151 573523
Telefax: +49 2151 571467
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten für alle Verträge über Lieferung vorgefertigter Standard-Software
und Nebenleistungen. Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen
des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich
widersprochen wird. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer
ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Mit Erteilung des Auftrages
anerkennt der Kunde unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch
soweit diese im Widerspruch zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Kunden stehen.
1. Angebot und Vertragsabschluß
2. Nutzungsbedingungen
3. Schutz- und Urheberrechte
4. Lieferzeit und Lieferbedingungen
5. Gewährleistung
6. Haftung und Schadenersatz
7. Preise und Zahlungsbedingungen
8. Eigentumsvorbehalt
9. Sonderregelungen
10. Schlussbestimmungen
1. Angebot und Vertragsabschluß
Soweit eine schriftliche Bestätigung der Aufträge
durch uns erfolgt, legt deren Inhalt das Vertragsverhältnis und den
Lieferumfang rechtsverbindlich fest. Nebenabreden und mündliche Erklärungen
unserer Mitarbeiter werden in diesem Fall nur Vertragsinhalt, wenn
sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Nutzungsbedingungen
Der Lizenznehmer erhält gegen eine einmalige
Lizenzgebühr das unbefristete Recht zur Nutzung der Standard-Software
durch den in der Programmbestellung benannten Anwender gem. folgender
Spezifikation: Einzelplatzlizenz: Recht zur Nutzung auf einem Einzelcomputer
oder an nur einem Arbeitsplatz in einem Netzwerk. Netzwerklizenz:
Recht zur Nutzung in einem Computer-Netzwerk mit nur einem Netz-Server
und der einzelvertraglich vereinbarten Zahl von Arbeitsplätzen, die
gleichzeitig auf den Datenbestand des Servers Zugriff nehmen.
3. Schutz- und Urheberrechte
Alle urheberrechtlichen und gewerblichen Schutzrechte
an der Software verbleiben beim Hersteller. Vervielfältigungen des
überlassenen Programms sind nur für den betriebsintern notwendigen
Gebrauch gestattet.
4. Lieferzeit
Soweit nicht anders vereinbart, sind Lieferzeiten
unverbindlich. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsannahme,
sofern technische Konfiguration bzw. Softwarespezifikation völlig
geklärt sind.Unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb unseres Willens
liegen, verlängern die Lieferzeit angemessen; dies gilt auch bei Streik
und Aussperrung. Die Lieferung erfolgt durch Übergabe bzw. Übersendung
der Ware. Auf Wunsch des Lizenznehmers erfolgt eine spezielle Programmeinweisung
gegen gesonderte Vergütung nach Stundenaufwand entsprechend unserem
jeweils gültigen Stundensatz zuzüglich Reisekosten und Reisespesen.
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, die dann
auch gesondert in Rechnung gestellt werden können. Die Gefahr geht
mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Das gilt auch dann,
wenn wir die Anlieferung und Installation übernommen haben. Wir versichern
auf Wunsch des Kunden auf dessen Rechnung anzuliefernde Ware. Versand-
und Installationskosten werden von uns nicht übernommen. Die Planung
der Installation geschieht im Einvernehmen mit dem Kunden. Der Kunde
verpflichtet sich, die betriebsnotwendigen Installationen durch einen
Fachmann auf seine Kosten ausführen zu lassen. Die Installationen
müssen unseren Angaben sowie den geltenden Fachnormen entsprechen
5. Gewährleistung
Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen,
dass es technisch unmöglich ist, Software-Leistungen absolut fehlerfrei
zu erstellen. Wir übernehmen deshalb nur die Gewähr für die technische
Brauchbarkeit der von uns gelieferten Programme zu dem angegebenen
Programmzweck. Wir leisten keine Gewähr dafür, dass die Standard-Software
den betrieblichen Besonderheiten des Lizenznehmers entspricht, sofern
nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Unsere Mitarbeiter
sind zu mündlichen Zusicherungen nicht bevollmächtigt. Auch für Rechenzeiten
einzelner Programmabläufe können wir keine Gewähr übernehmen, weil
insoweit die Kapazität der Datenverarbeitungsanlage und deren Nutzungsgrad
ausschlaggebend ist. Für IBM Programmpakete gelten die Gewährleistungs-bedingungen
der IBM Deutschland Informationssysteme GmbH und für alle anderen
von uns gelieferten Programme gelten die Gewährleistungsbedingungen
der Hersteller.
6. Haftung und Schadensersatz
Schadensersatzansprüche jeglicher Art, also
gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn,
uns fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Haftungsausschluss
erstreckt sich auch auf den Verlust von Daten und gilt ebenso für
Überschreitungen der Lieferzeit oder bei Nichtlieferung sowie für
Schäden im Rahmen von Servicearbeiten. Der Lizenznehmer verpflichtet
sich, die Datensicherung mit mindestens fünf in regelmäßigem Wechsel
zum Einsatz gebrachten Datenträgern vorzunehmen. Auskünfte zu allen
Fragen der Datensicherung können bei uns ergänzend eingeholt werden.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht ein bestimmter Preis vereinbart
ist, gilt der am Tage des Vertragsabschlusses gültige Listenpreis.
Lizenzgebühren und sonstige Preise und Vergütungen sind in EUR zuzüglich
der jeweils gültigen Mehrwertsteuer angegeben. Alle Rechnungen sind
sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
8. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferung der Ware erfolgt unter Eigentumsvorbehalt
gem. § 455 BGB. Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen
Bezahlung sämtlicher - auch der künftig entstehenden - Forderungen.
9. Sonderregelungen
Für Kaufleute, die nicht zu den in § 4 HGB
bezeichneten Gewerbetreibenden gehören, für juristische Personen des
öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sonder-vermögen
gelten zusätzlich folgende Regelungen: Erfüllungsort und Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung – einschließlich
Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozess evtl. Klagen auf Herausgabe
- ist ausschließlich Krefeld, soweit nicht zwingend gesetzlich ein
anderer ausschließlicher Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Unvollständige
oder unrichtige Lieferungen sowie erkennbare Mängel des Liefergegenstandes
sind uns unverzüglich nach Anlieferung schriftlich anzuzeigen. In
der Anzeige sind die beanstandeten Mängel spezifiziert aufzuführen
sowie alle zur Beseitigung erforderlichen Informationen zu erteilen.
10. Schlussbestimmungen
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch
solche Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen
Zweck weitgehend erreichen.